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   BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22   

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https://dejure.org/2023,17281
BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22 (https://dejure.org/2023,17281)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2023 - 4 StR 481/22 (https://dejure.org/2023,17281)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2023 - 4 StR 481/22 (https://dejure.org/2023,17281)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 344 Abs. 1 StPO, § ... 52 Abs. 1 StGB, § 267 Abs. 1 StGB, § 267 Abs. 1 Var. 3 StGB, § 242 Abs. 1, 2, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) Alt. 2 StGB, § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) StGB, § 223 Abs. 1, Abs. 2, § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2, § 12 Abs. 1, 23 Abs. 1 Fall 1 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3, § 303 Abs. 1 StGB, § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b) StGB, § 154 Abs. 1, § 154a Abs. 1 StPO, § 264 Abs. 2 StPO, § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 315b StGB, § 154a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO, § 154 Abs. 1 StPO, § 142 Abs. 1 Nr. 1, § 240 Abs. 1, 2 StGB, § 53 Abs. 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 242 Abs. 1 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 27 Abs. 1 StGB, § 53 Abs. 1, § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die Schaufensterscheibe des Juweliergeschäfts; Vorliegen der Voraussetzungen eines verkehrsfremden Inneneingriffs hinsichtlich der Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die Schaufensterscheibe des Juweliergeschäfts; Vorliegen der Voraussetzungen eines verkehrsfremden Inneneingriffs hinsichtlich der Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • datenbank.nwb.de

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Anwendungsbereich von § 315b Abs. 1 Nr. 3 und § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB in Bezug auf das Tatmittel Pkw

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (61)

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Auszug aus BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22
    Für ein zusätzliches subjektives Element zur Eingrenzung dieses Tatbestandsmerkmals ist dabei - gerade auch mit Rücksicht auf die Abgrenzung zu den sonstigen Werkzeugen oder Mitteln im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) StGB, die erst durch die ihnen von Seiten des Täters in der konkreten Situation beigelegte Zwecksetzung tatbestandsmäßig werden - kein Raum (grundlegend BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257, 269 Rn. 32; ebenso BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 1 StR 347/20, NStZ-RR 2021, 107, 108).

    Für die daran anknüpfende Bewertung als "gefährlich" kommt es maßgeblich darauf an, ob von dem Gegenstand danach eine abstrakte Gefahr ausgeht, die derjenigen einer Waffe im technischen Sinne nahekommt, sodass allein deshalb eine Mitführung dieses Gegenstands bei der Tat als latent gefährlich angesehen werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257, 269 Rn. 34 f. [Taschenmesser] mwN; daran anknüpfend BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 1 StR 347/20, NStZ-RR 2021, 107 [Zimmermannshammer]; Beschluss vom 21. Juli 2012 - 5 StR 286/12, NStZ 2012, 570 [Schraubendreher bei objektiv gegebener Eignung zur Verwendung als Stichwerkzeug]).

  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Auszug aus BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22
    Trifft ein anderes Delikt mit einer einheitlichen Urkundenfälschung in diesem Sinne tateinheitlich zusammen, hat dies zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße, die nicht deutlich schwerer wiegen, zu einer Tat im materiell-rechtlichen Sinne verklammert werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2022 - 4 StR 88/22 Rn. 4; Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 279/20, NStZ 2022, 227, 228; Urteil vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18, NZV 2018, 37; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272; Fischer, aaO, Rn. 60 mwN).

    Dass diese Tat im Versuchsstadium stecken geblieben ist, rechtfertigt keine andere konkurrenzrechtliche Beurteilung, als wenn das mit falschen Kfz-Kennzeichen versehene Fluchtfahrzeug erst nach Vollendung des Überfalls vor dessen tatsächlicher Beendigung zum Einsatz kommt (vgl. zu dieser Fallgestaltung BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272).

  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    Auszug aus BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22
    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert zudem, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26; Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17 Rn. 3 f. und Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 Rn. 4).

    Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht ferner hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10, StraFO 2010, 259; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95, BGHSt 41, 231, 234; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 315b Rn. 9 mwN).

  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    Damit hat als rechtlich notwendige Folge auch die tateinheitliche Verurteilung wegen Körperverletzung zum Nachteil der Zeugin G.   keinen Bestand (vgl. BGH, Urteile vom 16. August 2023 - 5 StR 434/22, juris Rn. 18; vom 22. Juni 2023 - 4 StR 481/22, juris Rn. 11; Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11, NJW 2012, 325 Rn. 25; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 353 Rn. 12; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 353 Rn. 14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 353 Rn. 7a).
  • BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23

    Gerichtliche Verletzung der Kognitionspflicht; Steuerhinterziehung durch

    Zudem wären derart unpräzise Erwägungen, mit denen offensichtlich die Aufklärung der Berechtigung weiterer Betriebsausgaben ausgeklammert werden sollten, nicht geeignet, den Verfahrensstoff wirksam einzugrenzen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2023 - 4 StR 481/22 Rn. 34; Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 - 1 StR 120/15 Rn. 8 und vom 7. Oktober 2011 - 1 StR 321/11 Rn. 11; jeweils mwN).
  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

    c) Diesem Verständnis stehen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nicht entgegen, die einen verkehrsfeindlichen Inneneingriff dahin umschreiben, dass ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt (vgl. Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26; Urteil vom 22. Juni 2023 - 4 StR 481/22 Rn. 31).
  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 434/22

    Revision der Generalstaatsanwaltschaft wegen Nichtberücksichtigung einer neben

    Eine Teilanfechtung des Schuldspruchs kommt nur bei mehreren - jedenfalls materiell-rechtlich selbständigen - Straftaten in Betracht (vgl. BGH aaO und Urteil vom 22. Juni 2023 - 4 StR 481/22).
  • BGH, 26.09.2023 - 4 StR 146/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren wegen gemeinschaftlichen

    Die Verurteilung begegnet schon deshalb rechtlichen Bedenken, weil nach den Feststellungen allenfalls ein verkehrsfeindlicher Inneneingriff gegeben ist, für dessen Annahme es aber eines Schädigungsvorsatzes bedürfte (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Juni 2023 - 4 StR 481/22 Rn. 31; zu § 315b Abs. 1 Nr. 1 auch MüKo/Pegel, StGB, 4. Aufl., § 315b Rn. 28), welchen das Landgericht nicht festgestellt hat.
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